Verkaufsbedingungen
I. Allgemeines/Geltungsbereich
- Meine Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von meinen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ich hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Meine Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn ich in Kenntnis entgegenstehender oder von meinen Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführe.
- Etwaige gesonderte Vereinbarungen, die zwischen mir und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
- Voraussetzung für die Lieferung ist das Vorliegen aller für die Flüssiggasverwendung notwendiger Genehmigungen.
II. Prüfmaßnahmen
Beauftragte der HHM haben das Recht, die mit HHM-Gas betriebenen Geräte jederzeit zu besichtigen und auf ihre Betriebssicherheit zu prüfen; eine Verpflichtung dazu besteht nicht.
III. Preise – Zahlungsbedingungen
- Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten meine Preise frei Verwendungsstelle.
- Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht eingeschlossen, sie werden in der gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
- Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Rückstand, bin ich berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Gegen Nachweis bin ich berechtigt, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen. Der Kunde ist im letztgenannten Fall berechtigt, mir nachzuweisen, dass mir als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Aufrechnungsansprüche stehen dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von mir anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
IV. Steuerbegünstigung
Soweit HHM-Gas steuerbegünstigt ist, darf es nur zur Gewinnung von Licht und Wärme verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht statthaft.
V. Leistung des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die einschlägigen Sicherheitsvorschriften für die Lagerung von Gas zu beachten.
VI. Lieferung
- Die Lieferung von HHM-Gas erfolgt durch rechtzeitigen Abruf (spätestens bei 30% Tankinhalt) des Kunden.
- Der Kunde darf Flüssiggas aus sicherheitstechnischen Gründen nicht weiterveräußern oder in Flaschen abfüllen.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk vereinbart.
- Der Kunde versichert, dass keine Rechte Dritter der Lieferung entgegenstehen; anderenfalls ist er verpflichtet unaufgefordert die HHM zu unterrichten.
VII. Mängelgewährleistung
- Die Gewährleistungsansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Soweit ein von HHM zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist HHM nach seiner Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mängelbeseitigung ist HHM verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
- Ist HHM zur Mangelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die HHM zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
- Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. HHM haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haftet HHM nicht für einen entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
- Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
- Soweit HHM fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht von HHM für Sach- und/oder Personenschäden auf die Deckungssumme der Produkthaftpflichtversicherung beschränkt. HHM ist bereit, dem Kunden Einblick in die Police zu gewähren.
- Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als vorstehend vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
- Soweit die Haftung von HHM ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der angestellten Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Analysedaten, Farb- und sonstige Eigenschaftsangaben sowie Muster und Proben sind unverbindlich.
VIII. Eigentumsvorbehalt
HHM behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem geschlossenen Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug ist HHM berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Mit der Rücknahme durch die HHM liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, HHM hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Nach Rücknahme der Kaufsache ist HHM zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden, abzüglich angemessener Verwertungskosten, anzurechnen.
IX Sonstiges
- Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
- Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, bestimmt sich der Gerichtsstand nach Geschäftssitz von HHM. Klagen am Geschäftssitz des Kunden sind auch zulässig.
- Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von HHM Erfüllungsort.